Die Anträge an den Verbandsbeirat, Teil IV
Keine halben Sachen machte der Sportausschuss des STTB als
er seinen Antrag über Spielgemeinschaften vorlegt, da wird
nämlich gleich ein ganzer Unterpunkt im Zusatz des STTB
präsentiert, wie mit Spielgemeinschaften zu verfahren sei.
Man merkt dem Antrag an, dass da Leute am Werk waren, die
sich seit vielen Jahren mit unserem Sport befassen und auch
regelfest sind. Der Antrag beinhaltet somit Aspekte, die in
anderen fehlen oder nur am Rande behandelt wurde, ist aber
auch nicht unproblematisch und verlangt vom Beirat eine
Grundsatzentscheidund, wie er künftig mit
Spielgemeinschaften zu verfahren gedenkt.
Zu Beginn geht der Antrag ausführlich auf die Grundsätze
ein, nach denen Spielgemeinschaften zustande kommen können.
Hier findet sich aber auch bereits der fundamentale
Unterschied der Spielgemeinschaften nach den Vorstellungen
des Sportausschusses im Vergleich zu den Vereinsanträgen.
Der Sportausschuss möchte Spielgemeinschaften nur mit den
untersten Mannschaften der beiden beteiligten Vereine
zulassen. Die Mannschaften, bei Vereinen, die in einer der
in Frage kommenden Sparten, Senioren, Damen, Herren,
Mädchen, Jungen, Schülerinnen sowie Schüler können nur mit
ihren jeweils untersten Mannschaften eine Spielgemeinschaft
bilden. Wenn ein Verein mit drei Mannschaften, sagen wir in
der Bezirksliga, der Kreisliga und der 2. Kreisklasse mit
einem Verein, der nur eine Mannschaft in der 1. Kreisklasse
besitzt eine Spielgemeinschaft bildet, dann wären daran nur
Spieler aus den beiden untersten Mannschaften dieser beiden
Vereine beteiligt, wobei die Spieler des Vereins, der dann
ohne eigene Mannschaft darstehen würde in die höher
spielenden Teams des Partnervereins Ersatz stellen dürften.
Beide Vereine dürften übrigens nicht über mehrere intakte
Mannschaften verfügen, wenn sie in der jeweiligen Sparte
eine Spielgemeinschaft bilden wollten, denn dann wären die
Vorrausetzungen für eine Spielgemeinschaft nicht gegeben.
Zu ungenau ist in diesem Antrag sicherlich der Punkt 1.7.
Eine Spielgemeinschaft vor dem Beginn der Spielzeit (gemeint
ist der 01.07. jeden Jahres) könnte hier zu Überschneidungen
mit der Abgabe der Mannschaftsmeldungen führen, die dann u.
U. noch einmal neu getätigt werden müssten. Warum nicht
einfacher spätestens mit Abgabe der Mannschaftsmeldung,
immerhin muss u. U. der Sportausschuss der Kreise oder des
Verbandes ja noch über die Einstufung der Spielgemeinschaft
entscheiden. Diese wird nämlich erst einmal der untersten
Klasse auf Kreisebene zugeordnet. Jetzt kann per Antrag
entschieden werden, ob und wohin die Mannschaft eingestuft
wird.
Ein Verein, der nur über ein Team in der Landesliga verfügt,
will mit einem Verein eine Spielgemeinschaft eingehen, der
je eine Mannschaft in der Kreisliga, der 1. Kreisklasse und der
2. Kreisklasse hat. Dann dürften nur die Spieler der
Landesliga mit der Mannschaft aus der 2. Kreisklasse eine
Spielgemeinschaft bilden. Die Ersatzstellung dürfte
interessant werden, bzw. wenn die Mannschaft wieder in die
Bezirksliga eingestuft werden würde, dann dürfte niemand
Ersatz stellen, denn der umgekehrte Fall ist in der Ordnung
ja nicht vorgesehen, hmm. Wenn so eine Spielgemeinschaft
überhaupt zustande käme, dann gäbe es vorher wohl einige
sehr skurille Aufstellungen seitens des Vereins mit mehreren
Mannschaften. Ein hypotetischer Fall, nun es gibt mehrere
Vereine, die diesen oder sehr ähnlich gelagerte Fälle
erzwingen könnten, wenn sie einfach ihre unterste Mannschaft
vom Spielbetrieb abmelden würden und dann nur noch über eine
recht hoch spielende verfügen würden.
Fazit :
Während man sich bei den anderen Spielgemeinschaften des
Eindrucks nicht erwehren kann, sie sollen auch zum Erreichen
einer höheren Spielstärke dienen, bzw. diese zumindest
positiv beinflussen, merkt man dem Antrag des
Sportausschusses an, dass hier die Vereine angehalten werden
sollen, doch mögichst wieder aus eigener Kraft zu existieren
und die Spielgemeinschaft wirklich nur als Übergangslösung
für wenige Jahre zu nutzen. Im wesentlichen geht es darum,
ob mittels der Spielgemeinschaften eine spielstärkere
Gemeinschaft entstehen soll, mit nur noch schwer zu lösenden
Verflechtungen oder ob sie mehr darauf angelegt ist, den
Vereinen ein Instrument an die Hand zu geben, mit der sie
mehr schlecht als recht werden leben können, die aber dem in
Not geratenen Verein eher wieder die Möglichkeit bietet,
nach einem überschaubaren Zeitraum wieder eigenständig zu
existieren. Dazwischen, liebe Beiratsdelegierten, werdet ihr
euch im Wesentlichen entscheiden müssen.
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