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Die Anträge an den Verbandsbeirat, Teil III

Zu Teil II kam gestern eine eMail, die dem Sinn nach etwa aussagte, die beiden Anträge von Reisbach und Schwalbach wären wohl vom Tisch, denn deren Spielgemeinschaft käme nicht zustande. Dem ist so, aber die Anträge liegen vor und keinen der beiden Vereine hindert es daran, das Notwendige zu veranlassen, damit diese dennoch berücksichtigt werden können; in der Diskussion sind sie jetzt allemal.
Diesmal geht es um die Anträge von Bietzen-Harlingen und Saarhölzbach, die sich einander sehr ähneln, auch wenn beide Vereine nicht gemeinsam eine Spielgemeinschaft eingehen wollen, sondern andere Partner im Auge haben.

Biezten-Harlingen hat bereits im letzten Jahr einen Antrag auf Spielgemeinschaften gestellt, der damals abgelehnt wurde. Nun kommt es zu einem ähnlichen Antrag und in diesem Jahr erscheint eine wie auch immer gearttete zustimmende Entscheidung pro Spielgemeinschaften doch ziemlich wahrscheinlich.

Ob es unbedingt einer der Anträge von Biezten-Harlingen oder Saarhölzbach sein muss, sei aber dahin gestellt.

Das jetzt nicht falsch verstehen, aber ich bin grundsätzlich der Überzeugung, dass Spielgemeinschaft nicht zu mehr Tischtennisspielern führen, räume jedoch ein, dass es im Falle wie z. B. von Bietzen-Harlingen dazu führen kann, dass ein Verein weiter existieren kann und Spieler unserem Sport erhalten bleiben, die sonst vielleicht aufhören würden.

Bietzen-Harlingen hat jedenfalls mit dem 1. Juni als jeweiligen Stichtag für Spielgemeinschaften ein eindeutiges Datum aufgenommen, was sich in der Praxis als positiv erweisen sollte, auch wenn dies für die diesjährige Umsetzung für andere Vereine sehr knapp bemessen sein dürfte.

Was mir an dem Antrag nicht gefällt, sind die Begründungen.

Zwar sind es Synergieeffekte, wenn sich die ehrenamtliche Arbeit auf weniger Kräfte verteilt, aber das ist schlichtweg der falsche Ansatz. Nicht weniger Kräfte, sondern mehr Leistungsfähigkeit bei gleicher Helferzahl muss doch das Ziel sein. Als Synergieeffekte sollten doch erwünscht sein, dass alle bisherigen Leistungsträger des Vereines sich gegenseitig in z. B. administrativer Hinsicht entlasten würden, alle dabei blieben und dann ohne Aufwandserhöhung effektiver und mehr zu leisten imstande wären.

Wie die Jugendarbeit forciert werden soll, wenn Trainerkosten gespart werden, muss man mir noch eigens erklären. Hier sind zwei Punkte zusammen gefasst worden, die so nicht zusammen passen, aber ich will einmal unterstellen, dass es folgendermaßen angedacht ist:
Wenn beide Vereien an jeweils zwei Tagen Jugendtraining anbieten, dann bieten beide Vereine gemeinsam drei Tage an, ein Verein kann dann auf ein Training verzichten. Ob dies in der Praxis dazu führt, dass die Kids aus dem Ort, wo jetzt nur noch einmal Training angeboten wird, regelmäßig in den anderen fahren oder gar dreimal trainieren, das bezweifle ich. Einzelne ja, aber in der Regel wird dann eher weniger trainiert.

Die Annahme, dass i. d.R. mehr Mannschaften gemeldet werden können, erscheitn mir eher hypothetischer Natur. Wenn ein Verein 9 Spieler hat, die alle spielen wollen und der andere 8, dann sind das trotzdem nur zwei Mannschaften. Die Annahme, dass ein Verein 9 Spieler hat, der andere 10, die alle spielen wollen, ist in Zeiten, wo die meisten Vereine froh sind, überhaupt genügend Spieler für ihre Mannschaften zusammen zu bekommen, doch sehr unwahrscheinlich. Auch in dem Fall stünde nur ein Reservespieler für drei Mannschaften zur Verfügung, was nicht ausreicht und zu großen Spannungen führen kann.

Spielgemeinschaften mögen ein Mittel sein, um Vereine das Überleben zu ermöglichen und es ist ja durchaus möglich, dass dann aus diesem Punkt ein gestärkter Verein hervor geht, der irgendwann auch wieder selbstständig agiert, aber das wird die Ausnahme sein, nicht die Regel.

Die Änderungen in der WO, Spielgemeinschaften bis zu den höchsten saarländischen Spielklassen zuzulassen, stoßen bei mir auf die gleichen Bedenken, wie schon im Teil II, da aber Merzig mit dem Bietzen-Harlingen zusammen arbeitet, über einige ausgezeichnete Regelkundler verfügt, ist dort vielleicht ein Weg gesehen worden, dies auszuräumen. Das würde mich dann wirklich interessieren.

Eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren und keine internen Vereinbarungen zuzulassen, bedeutet eine äußerst starre Handhabung, die anderen Interessenten viele Probleme bereiten dürfte, zumal auch eine Regelung, welcher Verein bei Auflösung welche Mannschaft, deren Spielgehörigkeit sich innerhalb von fünf Jahren ja ändern kann, erhält, nicht aufgeführt wurde, gleichzeitig aber kein Spielraum für interne Regelung gegeben wird.

Dies bitte jetzt nicht falsch verstehen (auch wenn das wahrscheinlich ein vergeblicher Wunsch ist), wenn es denn schon Spielgemeinschaften sein müssen, wofür es jetzt offenbar eine Mehrheit im Verband gibt, dann lasst uns auch Regelungen finden, worin sich möglichst viele wiederfinden und die möglichst wenige neue Probleme schaffen. Viel Arbeit ist es, die da auf den Beirat zukommt.

Der Antrag von Saarhölzbach lehnt sich so eng an den von Bietzen-Harlingen an, dass er keiner weiteren Erläuterungen mehr bedarf.


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