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2. Liga: Fraulautern so gut wie Meister

Das Wochenende der Entscheidung ließ das Pendel ganz eindeutig in Richtung Fraulautern auschlagen.
Mit den beiden klaren Siegen beim Tabellendritten und -vierten verfügt Fraulautern jetzt über zwei Punkte und das deutlich bessere Spielverhältnis Vorsprung.
Mit den jetzt anstehenden Verhandlungen mit Spielern und Geldgebern wünschen wir ein glückliches Händchen, wenn diese aber die bis hierhin geleistete Arbeit zu würdigen wissen, dann sollte alles zu einem guten Abschluss gebracht werden können.

Röthenbach - Fraulautern 2:6
Was für ein deutlicher Sieg, gegen die Mannschaft, die ihnen in der Vorrunde den einzigen Punkt und das noch zu Hause abknöpfen konnten.
Vier der acht Spiele gingen in den Entscheidungssatz, aber da die Gastgeber davon nur eins gewinnen konnten, ging der Sieg letztlich klar und verdient an den Meisterschaftsfavoriten.
Nach den Doppel stand es Unentschieden, doch danach beherrschte der Tabellenführer das Geschehen an den Tischen. Lediglich Ann-Kathrin Herges musste sich in fünf Sätzen geschlagen geben, ansonsten gingen alle Einzel an Fraulautern, wobei sich Amelie Solja vorne für ihre Hinspielniederlage gegen Svenja Weikert revanchieren konnte.

Altdorf - Fraulautern 1:6
Die Aufgabe sonntags war sicherlich nicht ganz so schwierig und durch den klaren Erfolg des Vortages war des Nervenkostüm sicherlich schon deutlich entspannter, aber es liegt natürlich auch an der starken Teamleistung, dass ein ebenfalls mehr als klarer Sieg dabei heraus sprang, wo sich lediglich Ann-Kathrin Herges einer bekannt starken Andrea Schiel klar geschlagen geben musste.

Herzlichen Glückwunsch nach Fraulautern, deren bisheriges Auftreten keinen Zweifel daran lässt, dass sie auch die noch anstehenden Aufgaben hoch konzentriert und erfolgreich bewältigen werden. Alle Fans des Damentischtennis sind dazu aufgerufen in den noch kommenden Heimbegegnungen die Mannschaft zu unterstützen und auch schon ein wenig mit ihr zu feiern, was bei aller Vorsicht wegen der bisher erbrachten hervorragenden Leistungen doch schon erlaubt sein darf.


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